Zusammenfassung: Der Autor unterzieht in seinem Beitrag das dem Diskussionsentwurf zur Vorverfahrensreform des Strafprozesses zugrundegelegte Kooperationsmodell zwischen Staatsanwaltschaft und Sicherheitsorganen einer kritischen Analyse. Dabei setzt er sich im besonderen mit den vorgebrachten Gegenargumenten gegen das von ihm präferierte Untersuchungsrichtermodell auseinander, die in der Ablehnung eines Inquisitionsverfahrens, in der Sicherung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes in der Hauptverhandlung sowie in der Aufwertung des Stellenwerts des Staatsanwalts bestehen.