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3.2.5. Besondere Vorschriften über die Selbstberechnung von Gebühren

BMFBMF-010206/0094-IV/9/201812.2.2019

Rz 91
Neben den allgemeinen Vorschriften über die Selbstberechnung von Gebühren in § 3 Abs. 4 und 4a GebG enthält das GebG besondere Selbstberechnungsbestimmungen in:

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