Zusatzinformationen | |
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Materie: | Organisation |
betroffene Normen: | WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017 |
Schlagworte: | Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention |
Verweise: | BMF 23.10.2020, 2020-0.681.009 |
1. Anwendungsbereich
1.1. Allgemeines
Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wird das von der 4. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts in einem zentralen Register umgesetzt. Auf dieser Basis wird das Register der wirtschaftlichen Eigentümer mit 15. Jänner 2018 eingerichtet und vom Bundesminister für Finanzen als Registerbehörde geführt.
Als Ergänzung zu diesem Erlass hat die Registerbehörde auf der Homepage des BMF allgemeine Informationen sowie eine umfangreiche Beispielsammlung als Hilfestellung zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung gestellt.
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Materie: | Organisation |
betroffene Normen: | WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017 |
Schlagworte: | Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention |
Verweise: | BMF 23.10.2020, 2020-0.681.009 |