Zusatzinformationen | |
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Materie: | Organisation |
betroffene Normen: | WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017 |
Schlagworte: | Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention |
Verweise: | BMF 23.10.2020, 2020-0.681.009 |
2.6.7. Erwachsenenvertreter und minderjährige wirtschaftliche Eigentümer (gesetzliche Vertreter und Sachwalter)
Bei minderjährigen wirtschaftlichen Eigentümern oder vertretungsbedürftigen volljährigen Personen als wirtschaftlichen Eigentümern, ergeben sich keine Änderungen bei der Feststellung als wirtschaftliche Eigentümer. Das Eigentum ist in diesen Fällen dem Minderjährigen bzw. den vertretungsbedürftigen volljährigen Personen zuzurechnen, die Eltern bzw. der Erwachsenenvertreter sind keine wirtschaftlichen Eigentümer und dementsprechend nicht an das Register zu melden.
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Materie: | Organisation |
betroffene Normen: | WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017 |
Schlagworte: | Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention |
Verweise: | BMF 23.10.2020, 2020-0.681.009 |