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41.1.4 Gesetzliche Alterspension

BMFBMF-010222/0084-VI/7/201417.12.2014

Rz 1371
Unter gesetzliche Alterspension ist eine Pension zu verstehen, deren Anspruch aufgrund eigener Beitragsleistungen zu einer gesetzlichen Pensionsversicherung erworben wurde. Dazu zählen unter anderen Ruhegenüsse von öffentlich-rechtlichen Bediensteten, ausländische Pensionsansprüche bei Grenzgängern, Pensionsantritt aufgrund langer Versicherungsdauer, nicht hingegen Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen (Rehabilitationsgeld) sowie Witwen- und Waisenpensionen.

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