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41.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers)

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 1372
Leistet eine steuerpflichtige Person, die keine gesetzliche Alterspension bezieht oder beziehen wird (zB Hausfrauen oder Hausmänner, auch wenn sie eine Witwen- oder Witwerpension beziehen, Privatiers) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, so steht die staatliche Prämie ohne zeitliche Begrenzung zu. Das Erfordernis der zehnjährigen Mindestbindungsfrist muss in diesen Fällen immer gegeben sein.

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