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41.1.3 Vertragsabschluss vor dem 1. August 2003

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 1370
Verträge, die vor dem 01. August 2003 abgeschlossen wurden, stehen Prämien grundsätzlich bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres zu. Auf Grund der Übergangsbestimmungen (§ 124b Z 87 EStG 1988) besteht aber für derartige Verträge ein Optionsrecht, die Vertragsdauer an Stelle des 62. Lebensjahres bis zum Eintritt des gesetzlichen Pensionsalters zu ändern.

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