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Zum Begriff “kinematographische Filme"

BMFBMF-010221/1562-IV/4/201123.12.20112011

EAS 3258

Bereits unter EAS 286, EAS 426 und EAS 695 hat das Bundesministerium für Finanzen die Auffassung vertreten, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck nicht Videofilme, die seinerzeit in Position 8524 der KN einzureihen waren. Diese Auffassung wird auch im Geltungsbereich des am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichneten neuen Doppelbesteuerungsabkommens beibehalten (EAS 1027, EAS 1913).

Auch Filme, die auf anderem Trägermaterial wie DVD oder Blu-ray Disc (BD) übermittelt werden, fallen daher nicht unter den Begriff "kinematographische Filme". Diese zum DBA-USA entwickelte Auslegung wird auch im Verhältnis zu jenen Staaten aufrechterhalten, bei denen das DBA in der OECD-konformen Definition der "Lizenzgebühren" die "kinematographischen Filme" einschließt.

Allerdings wird in Artikel 12 Abs. 2 des DBA-USA vom 31. Mai 1996 der Quellensteuerabzug über den Bereich der "kinematographischen Filme" hinaus auf "Bänder und andere Mittel der Wiedergabe für Rundfunk und Fernsehen" ausgeweitet; wie sich hierzu aus den Technical Explanations des US-Treasury Department zum DBA-USA vom 31. Mai 1996 ergibt, geht es bei dieser Erweiterung nur um bestehende und neue Reproduktionstechnologien im Bereich von Rundfunk und Fernsehen. Nur wenn Vergütungen für das Recht gezahlt werden, auf Videokassetten aufgezeichnete Spielfilme oder Musikstücke über Rundfunk oder Fernsehen zu verbreiten, unterliegen diese im Geltungsbereich des Abkommens vom 31. Mai 1996 dem 10-prozentigen Steuerabzug (EAS 1913). Daraus folgt, dass auch Entgelte für die Überlassung von Filmen auf DVD oder BD an Sendeanstalten der Quellenbesteuerung unterliegen.

Nach dem Wortlaut von Artikel 12 Abs. 2 DBA-USA fällt indessen keine Quellenbesteuerung bei einer Kinoauswertung digitaler Filmträger an, wenn eine digitale Bestückung der Kinos gegeben ist und daher keine Kinorollen mehr zum Abspielen kinematographischer Filme verwendet werden.

Bundesministerium für Finanzen, 23. Dezember 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 12 Abs. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. VIII Abs. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

kinematographische Filme, DVD, Blu-ray Discs, Quellenbesteuerung

Verweise:

EAS 286
EAS 426
EAS 695
EAS 1027
EAS 1913

Stichworte