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Gebühren für Videofilme und Leerkassetten

BMFS 236/61/1-IV/4/9327.7.19931993

EAS 286

 

Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Nr. 3706 des Zolltarifes festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck weder Videofilme, die in Zolltarifnummer 8524 einzureihen sind, noch auch Leerkassetten (Zolltarifnummer 8523).

27. Juli 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 8 Abs. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Lizenzgebühr

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