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Anwendungsbeginn des DBA-Hongkong in Bezug auf Gewinnausschüttungen

BMFBMF-010221/1014-IV/4/201111.5.20112011

EAS 3221

Gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. b des ab 2012 wirksam werdenden DBA-Hongkong ist für grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen im Mutter-Tochterverhältnis Quellensteuerfreiheit vorgesehen.

Im Fall von Passiveinkünften, zu denen neben Zinsenerträgen auch Dividendenerträge zählen, wird bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip angewendet (EAS 2446, letzter Absatz).

Es ist daher unerheblich, in welchen Jahren die Gewinne der inländischen Tochtergesellschaft einer in Hongkong ansässigen Muttergesellschaft erwirtschaftet wurden; entscheidend für die Erlangung der Quellensteuerfreiheit ist, ob der die österreichische Kapitalertragsteuerabzugspflicht auslösende Zufluss der Gewinnausschüttung an die in Hongkong ansässige Muttergesellschaft vor oder ab dem 1. Jänner 2012 stattfindet.

Bundesministerium für Finanzen, 11. Mai 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 10 Abs. 2 lit. b DBA HK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Hongkong (Einkommen- und Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 9/2011

Schlagworte:

DBA-Anwendungsbeginn, Zuflussprinzip, Passiveinkünfte

Verweise:

EAS 2446

Stichworte