Einleitung

BMFBMF-010222/0282-VI/7/200819.12.2008

Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR) stellen einen Auslegungsbehelf zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG), BGBl. I Nr. 106/1999 in der geltenden Fassung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Sie sind somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf dem NeuFöG und den dazu ergangenen Verordnungen (Verordnung zum Bundesgesetz mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird, BGBl. II Nr. 278/1999 [NeugründungsVO], Verordnung zum Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben und die Übertragung von Klein- und Mittelbetrieben gefördert wird, BGBl. II Nr. 483/2002 [ÜbertragungsVO], Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, BGBl. II Nr. 216/2005 [ÜbermittlungsVO]) und berücksichtigen die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen durch Gesetze und Verordnungen, sowie die hierzu ergangenen Judikate und Erlässe.

Hierzu zählen:

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.

Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR) sind ab 19. Dezember 2008 generell anzuwenden. Mit diesem Zeitpunkt treten folgende Erlässe außer Kraft:

Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Abgabenfälle sind die NeuFöR anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume günstigere Regelungen vorsehen. Rechtsauskünfte in Einzelfällen des Bundesministeriums für Finanzen sind - sofern sie den NeuFöR nicht widersprechen - weiterhin zu beachten.

Im Folgenden werden stichwortartig die wichtigsten Erweiterungen (Änderungen) durch die NeuFöR im Vergleich zu den bisherigen Erlässen dargestellt:

Dieser Erlass wird gemeinsam mit den geltenden NeuFöR im AÖF verlautbart.

Bundesministerium für Finanzen, 19. Dezember 2008

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