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Unterjähriger Wohnsitzwechsel von Deutschland nach Österreich

BMFBMF-010221/1704-IV/4/200729.10.20072007

EAS 2897

Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen einzigen Wohnsitz unterjährig nach Österreich und tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, ist nur das während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht erzielte Einkommen der Einkommensteuerveranlagung zu Grunde zu legen (EStR 2000 Rz 7502). Sollten im Zuzugsjahr vor dem Wohnsitzwechsel der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Einkünfte bezogen worden sein, dann bestehen innerhalb des Zuzugsjahres zwei Veranlagungszeiträume, wobei die Einkünfte, die während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht, und jene, die während der Dauer der beschränkten Steuerpflicht bezogen wurden, getrennt zu veranlagen sind (EStR 2000 Rz 7503).

Auf Grund dieser Rechtslage können sich nur jene Auslandseinkünfte in Österreich progressionserhöhend auswirken, die im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossen sind. Der im DBA-Deutschland vorgesehene Progressionsvorbehalt kann daher bei Wechsel aus der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht nur bei der den Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht erfassenden Veranlagung vorgenommen werden.

Eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn bereits vor der Ansässigkeitsverlegung aus Deutschland nach Österreich in Österreich ein Zweitwohnsitz bestanden hat (siehe diesbezüglich EAS 2372).

Zu der in Fällen eines unterjährigen Wohnsitzwechsels auf deutscher Seite gegebenen Rechtslage kann nicht im Rahmen des österreichischen EAS-Verfahrens Stellung genommen werden.

Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

unterjähriger Wohnsitzwechsel, Progressionsvorbehalt

Verweise:

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 7502
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 7503
EAS 2372

Stichworte