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US-Liegenschaftserträgnisse einer inländischen KG mit deutschen Gesellschaftern

BMFBMF-010221/0150-IV/4/200525.2.20052005

EAS 2579

Erwirbt eine inländische Werbe-GmbH&CoKG mit deutschen Gesellschaftern ein zur Vermietung und späteren Weiterveräußerung bestimmtes Bürogebäude in den USA, dann unterliegen die daraus erzielten US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung, wenn die US-Liegenschaft nach österreichischem Steuerrecht dem inländischen Betriebstättenvermögen der KG (als gewillkürtes Betriebsvermögen) zuzurechnen ist. Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen ist allerdings nicht anwendbar, weil die Steuerpflichtigen (die deutschen Personengesellschafter) nicht in Österreich, sondern in Deutschland ansässig sind. Dennoch sind die US-Steuern nach Maßgabe des österreichisch-amerikanischen DBA in Österreich anrechenbar, weil die von deutschen Gesellschaftern betriebene Personengesellschaft ein "deutsches Unternehmen" mit österreichischen Betriebstätten darstellt, das nach der Nichtdiskriminierungsklausel des Art. 24 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht gegenüber österreichischen Unternehmen benachteiligt werden darf.

25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 24 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

gewillkürtes Betriebsvermögen, Nichtdiskriminierung, Diskriminierungsverbot

Verweise:

DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Stichworte