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Vortrag von inländischen GmbH-Verlusten nach verschmelzender Umwandlung auf deutsche GmbH

BMFA 13/10-IV/4/0119.11.20012001

EAS 1954

Wird eine inländische Vertriebs-GmbH auf ihren Alleingesellschafter, die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt.

Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische KG ist, die zu 100% der genannten deutschen Produktions-GmbH (als Kommanditist) gehört und an der eine konzernzugehörige österreichische Management-AG als Arbeitsgesellschafter (Komplementär) beteiligt ist.

Eine Doppelverwertung von Verlusten der inländischen Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft scheidet wohl im Allgemeinen aus; sie könnte aber dadurch zustande kommen, dass diese Verluste zum Anlass für eine steuerwirksame Beteiligungsabwertung in Deutschland genommen worden sind, wobei auch im Zuge der Anteilsveräußerung an die nunmehrige Alleingesellschafterin in Deutschland keine Nachversteuerung eingetreten ist.

19. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

verschmelzende Umwandlung, Umwandlung, verschmelzende, Verlustdoppelverwertung, Beteiligungsabwertung, Anteilsveräußerung, Nachversteuerung

Stichworte