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US-Künstler mit Gastspiel in Österreich

BMFG 532/1-IV/4/0014.2.20002000

EAS 1600

Plant ein in den USA ansässiger, freiberuflich tätiger Künstler ein Inlandsgastspiel, wobei die erzielten Einnahmen (einschließlich Kostenersatz) den Jahresgrenzbetrag des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA von 20.000 USD nicht übersteigen wird, dann kann nach Maßgabe des Erlasses AÖFV. Nr. 111/1999 erwirkt werden, dass der in § 99 EStG vorgesehene Steuerabzug unterbleibt.

Wurde der Steuerabzug dennoch vorgenommen (z.B. weil der inländische Veranstalter über die Ansässigkeit des Amerikaners im Sinn des DBA-USA im Unklaren belassen wurde), kann bei Vorliegen der DBA-Entlastungsvoraussetzungen die Rückerstattung des abgezogenen Steuerbetrages (formlos) beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden.

 

14. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Anmerkungen:
Dem Finanzamt Eisenstadt obliegt gemäß § 13a AVOG ab dem Jahr 2000 für das gesamte Bundesgebiet die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 Abs. 1 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
§ 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 13a AVOG, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 18/1975

Stichworte