EAS 1599
Veräußert eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anteile ihrer ausländischen Tochtergesellschaft, dann steht hiefür nach Maßgabe des § 10 KStG Steuerfreiheit zu, wenn es sich bei dieser ausländischen Tochtergesellschaft nicht um eine unzureichend besteuerte Basisgesellschaft mit Passiveinkünften im Sinn von § 10 Abs. 3 KStG i.V. mit VO BGBl. Nr. 57/1995 handelt. Der Umstand, daß die ausländische Tochtergesellschaft Beteiligungen an kleineren österreichischen Kapitalgesellschaften hält, steht als solcher der Steuerfreiheit nicht entgegen.
Auch der Umstand, daß in einem Vorjahr die Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften unter Inanspruchnahme der Vorschriften des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral in die in einem DBA-Partnerstaat errichtete Tochtergesellschaft übertragen worden sind, führt nach der geltenden Rechtslage nicht zum Verlust der Steuerbefreiung für die Veräußerung der Anteile an der übernehmenden ausländischen Tochtergesellschaft. Allerdings werden gewisse Gestaltungen dieser Art in wirtschaftlicher Betrachtungsweise daraufhin zu prüfen sein, ob die Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften tatsächlich der ausländischen Tochtergesellschaft und nicht möglicherweise weiterhin der inländischen Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen sind. Dies könnte beispielsweise dann notwendig werden, wenn erkennbar wird, daß die Transaktionen zur Vermeidung einer inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung getätigt wurden und die Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften einer ausländischen Briefkasten-Tochtergesellschaft übertragen worden sind, deren Position aber nicht die eines wirtschaftlichen Eigentümers, sondern bloß jener eines Treuhänders vergleichbar ist (§ 24 BAO).
14. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |
Schlagworte: | Briefkasten-Tochtergesellschaft, wirtschaftlicher Eigentümer |