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Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an US-Begünstigte

BMFH 325/1-IV/4/005.12.20002000

EAS 1762

 

Zuwendungen von Privatstiftungen an in den USA ansässige Begünstigte fallen nicht unter den Begriff der Dividenden im Sinn des Artikels 10 Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 (DBA-1996), weil der Begünstigte weder "Anteile" an der Stiftung besitzt noch ein Gewinnbeteiligungsrecht mit der Stiftung vereinbart ist, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 als Voraussetzung für eine Zuordung der Zuwendungen unter Artikel 10 verlangt. Es hat daher eine Zuordnung der Einkünfte unter Artikel 21 (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaat für im Abkommen nicht besonders geregelte Einkünfte) stattzufinden, sodass die Zuwendungen an die US-Begünstigten in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig zu entlasten sind. Die gegenteilige Aussage in EAS 617 bezieht sich noch auf die anders gestaltete Rechtslage des DBA-1956.

05. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 10 Abs. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 23 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Dividenden

Verweise:

EAS 617

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