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Begriff der "Tochtergesellschaft" in Art. VI DBA-USA

BMFT 82/40/1-IV/4/933.12.19931993

EAS 355

 

Gemäß Artikel VI DBA-USA hängt die Herabsetzung der US-Quellensteuerbelastung für einen konzerninternen Dividendenfluss u.a. davon ab, dass nicht mehr als 25% des Rohgewinnes der die Dividendenausschüttung vornehmenden US-Tochtergesellschaft aus Passiveinkünften (Dividenden und Zinsen) der ausschüttenden Gesellschaft stammen; Passiveinkünfte von Tochtergesellschaften der ausschüttenden US-Gesellschaft sind hierbei unschädlich. Als Tochtergesellschaften in diesem Sinn werden auf US-Seite im Allgemeinen Gesellschaften angesehen, an denen stimmberechtigte Gesellschaftsanteile von mehr als 50% bestehen. Es können aber auch besondere Situationen gegeben sein, in denen abweichende Regeln gelten, wie zB nach Umgründungen; hier kann eine Mindestbeteiligung auch von 80% erforderlich sein. Es wird angeregt im Zweifel mit dem zuständigen District Office des IRS (Internal Revenue Service) das Einvernehmen herzustellen.

3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 6 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Quellensteuer, Quellenbesteuerung, Quellensteuerentlastung, Konzerngesellschaft, konzerninterne Zinsen

Stichworte