Spruch:
Der außerordentliche Rekurs wird gemäß § 37 Abs 3 Z 16 bis Z 18 MRG iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO).
Text
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Es ist wohl nunmehr herrschende Rechtsprechung, daß Umgehungsabsicht auch nachträglich enstehen und dann die Rechtsfolgen des § 2 Abs 3 MRG auslösen kann (WoBl 1992/161; 5 Ob 148/95 unter Hinweis auf 5 Ob 81/95 und 5 Ob 1023/95). Dies ist bei dem hier gegebenen Sachverhalt vertretbarer Weise zu verneinen: der Hauptmieter wird vom Vermieter nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer aus dem Vertrag entlassen; es wird ihm vielmehr wirtschaftliches Überleben durch Untervermietung ermöglicht; dem Untermieter wird im Anschluß an den derzeitigen Vertrag die Einräumung von Hauptmietrechten zugesagt.
Überdies schließt diese Einzelfallgestaltung das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aus.
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