Anlage 1e Lehrpläne für technische Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Alte FassungIn Kraft seit 13.7.2004

Anlage 1e

Anlage 1E

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TOURISMUSFACHSCHULE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Klasse tungs-

1. 2. 3. Summe gruppe

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KERNBEREICH

1. Religion ........................ 2 2 2 6 (III)

2. Deutsch ......................... 3 3 3 (I)

3. Englisch ........................ 3 3 3 (I)

4. Zweite lebende Fremdsprache *3) . 3 3 3 (I)

5. Geschichte und Kultur ........... 2 2 - III

6. Tourismusgeographie ............. 2 2 2 III

7. Tourismus und Marketing ......... - 2 3 II

8. Betriebs- und Volkswirtschaft ... 3 3 3 II

9. Verkehr und Reisebüro ........... - 2 2 III

10. Rechnungswesen *1) .............. 3 3 3 I

11. Wirtschaftsinformatik ........... 1 - - I

12. Textverarbeitung

und Publishing *1) .............. 3 2 2 III

13. Politische Bildung und Recht .... - 2 2 III

14. Küchenführung und

-organisation *1) ............... 4 - - IV

15. Restaurant *1) .................. 3 - - IV

16. Betriebswirtschaftliche

Übungen und touristisches

Projektmanagement *1) ........... - 2 2 I

17. Leibesübungen und

sportliche Animation ............ 2 2 2 IVa

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ERWEITERUNGSBEREICH

Schulautonome

Pflichtgegenstände *2) 4 4 4

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß *4)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *3) ............ I

Betriebsorganisatorisches Seminar ... I

Allgemeinbildendes Seminar .......... III

Fachtheoretisches Seminar ........... III

Praxisseminar ....................... IV

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Gesamtwochenstundenzahl 32-38 32-38 32-38 105 *5)

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B. Pflichtpraktika

16 Wochen vor Eintritt in die dritte Klasse.

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C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Soweit dafür keine autonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

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Unverbindliche Übungen

Spielmusik .......................... 1 1 1 3 V

Chorgesang .......................... 1 1 1 3 V

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D. Förderunterricht *2)

Soweit dafür keine autonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

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Deutsch ............................. (2) (2) (2) (6) (I)

Englisch ............................ (2) (2) (2) (6) (I)

Zweite lebende Fremdsprache ......... (2) (2) (2) (6) (I)

Rechnungswesen *1) .................. (2) (2) (2) (6) I

Textverarbeitung *1) ................ (2) (2) (2) (6) III

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*1) Mit Computerunterstützung

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand

*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen, siehe im Übrigen Abschnitt III.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Tourismusfachschule hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, insbesondere in Reisebüros und touristischen Organisationen, sowie auch in anderen Dienstleitungsbereichen befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen und tourismuswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und - vor allem auch im beruflichen Bereich - in den Fremdsprachen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Probleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen und der Umwelt herangeführt werden.

Der Schüler soll zu kreativem und selbständigem Handeln befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in mulitkulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenverteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. 1. Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Klassen zu führen.
  2. 2. Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal zwölf Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.

IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

IIId. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht
  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht
  1. d) Islamischer Religionsunterricht
  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht
  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
  1. h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
  1. j) Buddhistischer Religionsunterricht

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF

DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände KERNBEREICH Schulautonome Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  2. - die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
  3. - mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  4. - sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  5. - zu sprachlicher Kreativität unter Berücksichtigung der Sprech- und Schreibrichtigkeit gelangen;
  6. - Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  7. - Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  8. - Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat. Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

  1. 2. Klasse:

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt,

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

  1. 3. Klasse:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von problemorientierten Standpunkten. Referat. Diskussion. Lesen und Vortragen von Texten.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.

Medien:

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung und fachspezifische Texte). Informationsquellen (Werke, Institutionen;

Bibliotheksnutzung).

Schularbeiten:

  1. 1. und 2. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten;
  2. 3. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen können;
  2. - dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  3. - einfache Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  4. - von englischsprechenden Gesprächspartnern häufig gestellte Fragen über österreichische Verhältnisse in englischer Sprache beantworten können;
  5. - zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  6. - zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Integration der Vorkenntnisse in den Bereichen Alltag und persönliches Umfeld. Standardsituationen in Hotels und anderen Tourismusbetrieben.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

  1. 2. Klasse:

Elementare Sachverhalte in den verschiedenen Betriebsformen und Bereichen der Hotellerie und Gastronomie, der Reisebüros und anderer Freizeiteinrichtungen. Einfacher Gästeschriftverkehr.

Kulturkundliches aus den englischsprachigen Ländern.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

  1. 3. Klasse:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich als Tourismusland. Stellenbewerbung. Standardformen der Korrespondenz in Tourismus- und Freitzeitbetrieben.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

  1. 1. und 2. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten;
  2. 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
  1. 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  2. - die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  3. - politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  4. - gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  5. - Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

  1. 2. Klasse:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

  1. 3. Klasse:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

  1. 1. und 2. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten;
  2. 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
  1. 5. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nützen können;
  2. - Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehung zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  3. - die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  4. - zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  5. - die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein;
  6. - eigene Standpunkte in bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können und die Bedeutung des österreichischen Kulturgutes, insbesondere seiner Hauptreisezielgebiete, für den Tourismus kennen und darüber Auskunft geben können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Reisen (Ansätze eines modernen Tourismus).

Entwicklungen in Österreich

Entwicklung nach dem Ersten Weltkrieg:

Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand;

Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen.

Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung).

Wissenschaft, Technik, Kultur.

Tourismus (Ansätze des Massentourismus, Sozialtourismus).

Entwicklungen in Österreich.

  1. 2. Klasse:

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd- Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor (Tourismustendenzen der Gegenwart, Kulturtourismus).

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen (Soziologische, freizeitpädagogische, psychologische sowie ökologische Aspekte der Kulturtouristik. Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen).

  1. 6. TOURISMUSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  2. - die zur Untersuchung und Beurteilung von Tourismusgebieten notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  3. - die Bedeutung der Natur- und Kulturlandschaft für den Tourismus verstehen;
  4. - über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  1. die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen zwischen touristischer Nachfrage und touristischem Angebot in typischen Touristenregionen erläutern können;
  1. - über die Begrenztheit landschaftlicher und sozialer Ressourcen in touristischen Gebieten Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  2. - die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität in Tourismusgebieten erläutern können;
  3. - umfassende Informationen zur Reiseplanung und Reisedurchführung für die wichtigen Tourismusgebiete Österreichs, Europas und der übrigen Welt geben können;
  4. - bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Geofaktoren: Landschaftsgürtel der Erde, Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen und dem wirtschaftenden Menschen, Klima und Wetter.

Außereuropäische Reiseländer:

Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung; Tourismuszonen.

Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen (Ursachen, Wechselwirkungen mit dem Tourismus); natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus; nationale und internationale Reisewege; touristische Verkehrsträger.

  1. 2. Klasse:

Großlandschaften, Klimazonen, Kulturräume und Wirtschaftsstrukturen.

Europäische Reiseländer (ausgenommen Österreich):

Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung, Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus, Suprastruktur. Tourismusgebiete (Lage, besondere Prägung); nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.

Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen (Ursachen und Wechselwirkungen mit dem Tourismus).

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Demographische Strukturen und Prozesse, Mobilität und sozialer

Wandel im Zusammenhang mit dem Tourismus.

Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluß des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.

Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturänderungen, touristische Grunddaten). Raumordnung und Umweltpolitik für Tourismusgebiete.

  1. 7. TOURISMUS UND MARKETING

Bildungs und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
  2. - die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Bezüge kennen;
  3. - die Funktion des Marketings und dessen Aufgaben und Ziele in touristischen Betrieben und Organisationen kennen;
  4. - Marketingstrategien entwickeln und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Aufgaben und Ziele; Kooperation).

Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:

Ziele, System, Instrumente.

Marktforschung:

Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;

Marketinginstrumente:

Angebotsgestaltung und -anpassung.

Preispolitik; Absatzmethode.

  1. 3. Klasse:

Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische Grundlagen, Gestaltungselemente; touristische Werbemittel). Medienauswahl.

Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger. Berufsbilder im Marketing.

Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).

Marketing für touristische Teilmärkte:

Kur- und Gesundheitstourismus (Trends, Rechtsgrundlagen, Kurort, Kurbetrieb, Einrichtungen).

Städtetourismus (Besonderheiten, nachfragegerechte Aufbereitung des Angebots).

Kurzreisen, Tagesausflugsverkehr.

Beruflich motivierte Reisearten (Kongresse, Ausstellungen, Messen, Incentives).

Neigungstourismus (Kultur, Sport, Hobbies; Cluburlaub).

Neue Freizeittrends:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen; Freizeitzentren;

Themenparks.

Tourismuspolitik:

Ziele, Träger, Maßnahmen.

  1. 8. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  2. - die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  3. - die Arten und Aufgaben, den personellen Aufbau und die Betriebsabläufe von Tourismusbetrieben kennen;
  4. - die unternehmerischen Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmensführung kennen;
  5. - betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Problemlösungen anbieten können;
  6. - die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  7. - sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Wirtschaftssektoren.

Betriebe der Tourismuswirtschaft.

Gastgewerbliche Betriebe (Leistungen, Personeller Aufbau, Abteilungen).

Verpflegungsabteilung (Lager, Küche, Absatz).

Beherbergungs- und kaufmännische Abteilung von Hotels.

Tourismusbüro (Leistungen, Betriebsmittel, Mitarbeiter).

Personalbereich:

Beziehungen zwischen dem Unternehmer und den Mitarbeitern, Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).

  1. 2. Klasse:

Geschäftsbeziehungen der Tourismusbetriebe: mit dem Gast, mit Lieferanten, mit Reisebüros, mit Banken und Behörden. Schriftverkehr.

Kaufvertrag.

Zahlungsverkehr.

Unternehmung:

Rechtliche Grundlagen, Unternehmensgründung (Gegenstand, Umfang, Standort und Wahl der Rechtsform).

Personalwirtschaft:

Prinzipien, Führungsstile, Stellenbeschreibung.

Österreichische Hotelvertragsbedingungen.

  1. 3. Klasse:

Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität).

Unternehmensführung:

Bereiche, Managementkonzeptionen, Aufbau- und Ablauforganisation, Controlling.

Wirtschaftliche Konzentrations- und Kooperationsformen.

Wirtschaftsmodelle.

Der Preis:

Preisbildung, Funktionen.

Die Güterverteilung:

Funktionen und Verwendung des Einkommens (Konsum, Sparen, Investition). Einkommensverteilung.

Aktuelle wirtschaftspolitische Probleme (unter besonderer Berücksichtigung der Fremdenverkehrspolitik).

Internationale Wirtschaftsgemeinschaften.

9. VERKEHR UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die Bedeutung des Verkehrs und der Reisebüros für den nationalen und internationalen Tourismus verstehen;
  2. - die Aktivitäten der touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmungen und des Individualverkehrs sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
  3. - die betriebswirtschaftlichen Funktionen der Reiseunternehmungen und ihre Beziehungen zur gesamten Tourismusbranche kennen;
  4. - Arten, Planung, Durchführung und Verkauf gängiger Reiseprodukte kennen, einschlägige Tätigkeiten ausüben und branchenübliche Arbeitsmittel handhaben können;
  5. - sich im Reiseverkehr rücksichtsvoll und umweltschonend verhalten.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

Aufbauorganisation (Personal, technische und räumliche Ausstattung); Ablauforganisation (Beratung; Pauschalreisen; Verkauf von Fahrausweisen, Versicherungen, Hotelgutscheinen; Schriftverkehr).

Verkehr:

Entwicklung, Formen.

Österreichisches Verkehrswesen:

Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisation.

Luftverkehr:

Fluggeräte, Flughäfen (Standorte, Einrichtungen). Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Organisation.

Schiffsverkehr:

Formen, Einrichtungen. Personenschiffahrt im Binnen- und Seeverkehr

(Formen, Unternehmungen, Routen).

Fahrpläne und Tarife.

EDV-unterstützte Übungen:

Zu den Bereichen der 2. Klasse.

  1. 3. Klasse:

Pauschalreiserichtlinien der EU.

Straßenverkehr:

Straßenwesen (Aufgaben in Österreich; Probleme der Planung, der Finanzierung, des Baues und der Erhaltung von Straßen). Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr. Organisationen im Straßenverkehr (Arten, Aufgaben, Leistungsangebot).

Rechtsvorschriften.

Eisenbahn:

Streckennetz, Verkehrsstellen (Arten, Einrichtungen); Seilbahnen

Österreichs. Angebote für den Tourismus.

Österreichisches Verkehrswesen:

Aktuelle Probleme der Verkehrspolitik. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Tourismus und die Volkswirtschaft.

Marketing von Verkehrsunternehmungen.

EDV-unterstützte Übungen:

Zu den Bereichen der dritten Klasse.

10. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  2. - vor allem für Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  3. - über grundsätzliche Probleme bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Bescheid wissen;
  4. - Kenntnisse aus der Kostenrechnung in der Kalkulation anwenden können;
  5. - die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der gastgewerblichen Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  6. - Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

  1. 2. Klasse:

Waren- und Leistungsverrechnung und Zahlungsverkehr in Hotel- und Gastgewerbebetrieben sowie in Reisebüros mit besonderer Berücksichtigung der Grundaufzeichnungen (Kassa- und Wareneingangsbuch).

Einnahmenverbuchung in Tourismusbetrieben:

Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen,

Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen;

Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen.

Steuern, Abgaben und Beiträge im Tourismus.

Erlösverbuchung:

Erlösarten; Erlöserfassung und Erlösverbuchung;

Personalverpflegung; Eigenverbrauch.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle der Lohnverrechnung. Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.

Organisation:

Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in Tourismusbetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

Lösung einfacher Probleme der Büroorganisation und des Rechnungswesens unter Einsatz von Standard- bzw. Branchenprogrammen (etwa Tabellenkalkulation).

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).

  1. 3. Klasse:

Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.

Kostenrechnung:

Erlös- und Kostenrechnung, insbesondere Teilkostenrechnung und Kalkulation; Wareneinsatzkontrolle.

Einnahmen- und Ausgabenrechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Organisation:

Organisation des Rechnungswesens im Klein- und Mittelbetrieb (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren; Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung; Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

Schularbeiten:

  1. 1. bis 3. Klasse: Je zwei einstündige Schularbeiten.
  1. 11. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
  2. - diese Geräte bedienen können;
  3. - Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  4. - auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
  5. - die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

Zwei einstündige Schularbeiten.

  1. 12. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach

der Tastschreibmethode mit einer Mindestgeschwindigkeit von etwa

  1. - selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen

berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich

formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen

  1. - die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen
  1. und anwenden können;
  1. - Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;
  1. - ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen

Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten beherrschen und

mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;

  1. - Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung
  1. - die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation

nutzen können, einschließlich der Nutzung eines weltweiten

  1. - das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen
  1. - Personendaten und Termine verwalten können;
  1. - fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation:

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

  1. 2. Klasse:

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

  1. 3. Klasse:

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler

  1. - mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus,
  1. - für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten
  1. - Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch", „Englisch", „Betriebs- und Volkswirtschaft" und

„Rechnungswesen" ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik" gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten:

  1. 1. bis 3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse
  1. bei Bedarf auch zweistündig.
  1. 13. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  2. - aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  3. - die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  4. - Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  5. - zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  6. - die Prinzipien der Österreichischen Bundesverfassung bejahen;
  7. - andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  8. - zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

  1. 3. Klasse:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe, Gewerbe im Tourismus;

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Grundzüge des Strafrechts.

Insolvenzrecht.

  1. 14. KÜCHENFÜHRUNG UND -ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - Speisen der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlichen Erfordernisse herstellen können;
  2. - die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  3. - Lebensmittel und Genußmittel, Waren und Hilfsstoffe des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
  4. - die Fachsprache beherrschen;
  5. - sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen bewußt sein;
  6. - zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter in Verpflegungsbetrieben bereit sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:

Wareneinkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel,

Wareneinsatz; Berufsbild des Kochs.

Grundlagen der Ernährung.

Küchentechnologie.

Unfallverhütung und Brandschutz, Arbeitshygiene, Ergonomie.

Zubereitung:

Grundfertigkeiten.

Einfache Gerichte.

15. RESTAURANT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speise- und Getränkeauswahl beraten können;
  2. - die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und gestalten können;
  3. - sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse:
  1. 16. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND

TOURISTISCHES PROJEKTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - fachliche, persönliche und kommunikative Kompetenz erwerben;
  2. - seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden;
  3. - durch Simulation der betrieblich-administrativen Realität gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge sowie organisatorische Strukturen erkennen, logisch und vernetzt denken und folgerichtige Verhaltensmuster anwenden;
  4. - praxisbezogene Arbeiten anhand konkreter Aufgabenstellungen sowohl im Team als auch selbständig und eigenverantwortlich unter Zuhilfenahme praxisrelevanter Hilfsmittel bewältigen;
  5. - sich selbständig Informationen beschaffen können;
  6. - Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können;
  7. - gemäß den persönlichen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten ein Projekt initiieren und einzeln oder im Team durchführen und abschließen, dokumentieren und präsentieren können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse:

Übungen des verbalen und nonverbalen Verhaltens gegenüber Gästen, Mitarbeitern, Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Behördernvertretern (Anm: richtig: Behördenvertretern) (Rollenspiele, Führung von Telefonaten).

Selbstorganisation.

Einsatz branchenspezifischer EDV-Programme aus Hotel, Reisebüro und Büros touristischer Organisationen.

  1. 3. Klasse:

Besondere Formen der Korrespondenz und organisationsunterstützende Dokumentation (Protokolle, Berichte, Angebotserstellung ua.)

Zeitmanagement, Projektmanagement.

Angewandtes touristisches Marketing.

  1. 17. LEIBESÜBUNGEN UND SPORTLICHE ANIMATION

Lehrplan für Leibesübungen (BGBl. Nr. 37/1989) mit folgenden Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation":

Bildungs- und Lehraufgabe:

Planung, Organisation und Durchführung zielgruppenspezifischer Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.

ERWEITERUNGSBEREICH

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. 2. Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können: Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Klassen beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  1. - ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  2. - die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  3. - einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  4. - über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  5. - sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  6. - aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
  1. 2. und 3. Klasse im Ausmaß von je 8 Wochen in Akkordanz zu den vor
  1. dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinem Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

  1. a) Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe,

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff,

  1. 1. bis 3. Klasse:

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff,

  1. 1. bis 3. Klasse:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40054577

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