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Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
Kurztitel
Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2007
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik ÖSTERREICH und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
StF: BGBl. III Nr. 3/2007
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß Art. 15 Abs. 1 mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.
Diese Vereinbarung wird in zwei Ausfertigungen in deutscher Sprache erstellt.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates, im Folgenden als Parteien bezeichnet, haben im Bewusstsein der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien auf Basis der derzeit bestehenden Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit,
in Erkenntnis, dass diese Zusammenarbeit den Austausch militärisch klassifizierter Informationen erfordern kann und
mit der Absicht, den Schutz militärisch klassifizierter Informationen zu gewährleisten, folgende Vereinbarung getroffen:
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