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Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1984

§ 0

Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Spanien)

Kurztitel

Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Spanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 240/1984

Typ

Vertrag – Spanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1984

Unterzeichnungsdatum

22.03.1983

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

RAHMENABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SPANISCHEN STAAT ÜBER WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT

StF: BGBl. Nr. 240/1984 (NR: GP XVI RV 167 AB 225 S. 35. BR: AB 2810 S. 443.)

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 6 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 6 am 1. August 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und der Spanische Staat,

eingedenk der zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen,

im Bestreben, die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zum Vorteil beider Staaten zu fördern, in der Absicht, die Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik weiter zu entwickeln und im Bewußtsein der Vorteile der Pflege einer engen wissenschaftlichtechnischen Zusammenarbeit für beide Staaten,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009550

Dokumentnummer

NOR11009741

alte Dokumentnummer

N7198413786T

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