§ 0
Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Spanien)
Kurztitel
Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Spanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 240/1984
Typ
Vertrag – Spanien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.08.1984
Unterzeichnungsdatum
22.03.1983
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
RAHMENABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SPANISCHEN STAAT ÜBER WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 240/1984 (NR: GP XVI RV 167 AB 225 S. 35. BR: AB 2810 S. 443.)
Sprachen
Deutsch, Spanisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 6 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 6 am 1. August 1984 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und der Spanische Staat,
eingedenk der zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen,
im Bestreben, die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zum Vorteil beider Staaten zu fördern, in der Absicht, die Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik weiter zu entwickeln und im Bewußtsein der Vorteile der Pflege einer engen wissenschaftlichtechnischen Zusammenarbeit für beide Staaten,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009550
Dokumentnummer
NOR11009741
alte Dokumentnummer
N7198413786T
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