§ 0
Prüfungsordnung AHS
Kurztitel
Prüfungsordnung AHS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 174/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 297/2024
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.11.2024
Index
70/06 Schulunterricht
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS)
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis | |
Art / Paragraf | Gegenstand / Bezeichnung |
1. Abschnitt | |
§ 1. | Geltungsbereich |
§ 2. | Formen und Umfang der Reifeprüfung |
§ 3. | Prüfungsgebiete |
2. Abschnitt | |
§ 4. | Prüfungstermine der Vorprüfung |
§ 5. | Prüfungsgebiete der Vorprüfung |
§ 6. | Durchführung der Vorprüfung |
3. Abschnitt 1. Unterabschnitt | |
§ 7. | Prüfungsgebiet |
§ 8. | Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der abschließenden Arbeit |
§ 9. | Durchführung der abschließenden Arbeit |
§ 10. | Prüfungstermine der abschließenden Arbeit |
2. Unterabschnitt | |
§ 11. | Prüfungstermine der Klausurprüfung |
§ 12. | Prüfungsgebiete der Klausurprüfung |
§ 13. | Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete |
§ 14. | Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete |
§ 15. | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“, „Ungarisch“ und „Englisch“ (als Unterrichtssprache) |
§ 16. | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ |
§ 17. | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Latein (sechsjährig)“, „Latein (vierjährig)“ und „Griechisch“ |
§ 18. | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“ |
§ 19. | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“ |
§ 20. | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Physik“ |
§ 21. | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltbildung“ |
§ 22. | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Musik“ und „Musikkunde“ |
§ 23. | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“ |
§ 24. | Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Sportkunde“ |
Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in einem Prüfungsgebiet gemäß einem schulautonomen Unterrichtsgegenstand | |
§ 25. | Durchführung der Klausurprüfung |
§ 26. | Mündliche Kompensationsprüfung |
3. Unterabschnitt | |
§ 27. | Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung |
§ 28. | Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen |
§ 29. | Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen |
§ 30. | Durchführung der mündlichen Prüfung |
4. Abschnitt | |
§ 31. | Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen |
§ 32. | Sonderbestimmungen für das Zweisprachige Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium in Oberwart |
§ 33. | Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache und mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien |
5. Abschnitt | |
§ 34. | Übergangsbestimmungen |
§ 35. | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
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Anm. 1: Die Novellierungsanordnung Art. 1 Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 297 lautet: „Im Inhaltsverzeichnis in der den Titel des 1. Unterabschnittes des 3. Abschnitts betreffenden Zeile, ... wird das Wort „vorwissenschaftliche“ jeweils durch das Wort „abschließende“ ersetzt.“. Das zu ersetzende Wort lautet jedoch „Vorwissenschaftliche“. Die Anordnung wurde sinngemäß durchgeführt.)
Schlagworte
e-rk3, Inh
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2024
Gesetzesnummer
20007845
Dokumentnummer
NOR40266100
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