Artikel IV
Unterzeichnung
Dieses Abkommen liegt für alle Staaten und zwischenstaatliche Organisationen am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf. Der Zeitraum für die Unterzeichnung beträgt zwei Jahre ab dem 28. Oktober 1996, sofern er nicht vor seinem Ablauf vom Depositär auf Antrag des Kuratoriums des Instituts verlängert wird.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025
Gesetzesnummer
20012623
Dokumentnummer
NOR40262781
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