Artikel V
Zustimmung durch den Vertrag gebunden zu sein
Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die in Artikel IV bezeichneten Unterzeichnerstaaten und zwischenstaatlichen Organisationen.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025
Gesetzesnummer
20012623
Dokumentnummer
NOR40262782
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