vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 9 Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.6.2011

Artikel 9

Sprache

1. Zur Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden Durchführungsprotokolls werden die in den Abschnitten III und IV des Abkommens und in Artikel 3 des Durchführungsprotokolls vorgesehenen Unterlagen in folgenden Sprachen abgefasst:

- österreichische Partei : in deutscher Sprache mit beigelegter Übersetzung ins Russische

- russische Partei : in russischer Sprache mit beigelegter Übersetzung ins Deutsche.

2. Konsultationen zwischen den zuständigen Behörden der Parteien in Fragen des Durchführungsprotokolls finden in deutscher oder russischer Sprache statt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)