Artikel 3
Sonstige Dokumente
Dem von der zentralen zuständigen Behörde der ersuchenden Partei an die zentrale zuständige Behörde der ersuchten Partei gerichteten Rückübernahmeersuchen können sonstige Dokumente, die für die Feststellung der Staatsangehörigkeit der zu überstellenden Person oder für die Feststellung der Rückübernahmegründe für Drittstaatangehörige sowie Staatenlose von wesentlicher Bedeutung und in den Anhängen 2-5 des Abkommens nicht vorgesehen sind beigelegt werden.
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