Artikel 99
Entwicklung des Privatsektors
Die Vertragsparteien vereinbaren eine Zusammenarbeit zum Aufbau einer Marktwirtschaft in Irak durch Verbesserung des Investitionsklimas, Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit, Gewährleistung von Fortschritten beim Privatisierungsprogramm und Verbesserung anderer Bedingungen für die Beschleunigung der Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatsektor.
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2018
Gesetzesnummer
20010304
Dokumentnummer
NOR40207503
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