vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 8 Gewährung von Unterstützung für das Österreichische Bundesheer (Griechenland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.12.1999

Artikel 8

Weitergabe von Informationen

Hinsichtlich der Weitergabe von Informationen ist das Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der NATO über Informationssicherheit, abgeschlossen in Brüssel am 20. Dezember 1995, anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)