Artikel 7
— ARTIKEL SIEBEN
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieses MOU werden im Wege von Verhandlungen und ohne die Inanspruchnahme einer außenstehenden Gerichtsbarkeit gelöst.
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2025
Gesetzesnummer
20001568
Dokumentnummer
NOR40023888
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