vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 3 Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.10.2009

Artikel 3

ARTIKEL 3

Die Vertragsparteien notifizieren einander über den Abschluss der für das Inkrafttreten dieses Protokolls erforderlichen internen rechtlichen Verfahren. Dieses Protokoll tritt am Tag des Eingangs der letzten schriftlichen Notifizierung in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)