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Artikel 2 Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.10.2009

Artikel 2

ARTIKEL 2

Die diesem Protokoll beigefügten Fassungen des Abkommens in bulgarischer und rumänischer Sprache sind in gleicher Weise verbindlich wie die gemäß Artikel 14 des Abkommens erstellten anderen Sprachfassungen.

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