Artikel 2
Die Vertragsteile dieses Protokolls kommen weiters überein, daß zwischen ihnen von dem Datum an, an dem dieses Protokoll in Kraft tritt, die auf Grund der in der Beilage 1 angeführten internationalen Abkommen dem Office übertragenen Pflichten durch die Organisation oder ihre Interims-Kommission ausgeübt werden sollen.
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