Artikel 3
Das Abkommen von 1907 soll außer Kraft treten und das Office aufgelöst werden, wenn alle Vertragsteile des Abkommens seinem Außerkrafttreten zugestimmt haben. Es gilt als vereinbart, daß jede Regierung, die Vertragsteil des Abkommens von 1907 ist, dadurch, daß sie Vertragsteil dieses Protokolls geworden ist, dem Außerkrafttreten des Abkommens von 1907 zugestimmt hat.
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