vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 24 Luftverkehrsabkommen (Katar)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2012

Artikel 24

ÜBEREINSTIMMUNG MIT MULTILATERALEN KONVENTIONEN

Wenn eine allgemeine multilaterale Luftverkehrskonvention oder ein multilaterales Luftverkehrsabkommen im Hinblick auf beide Vertragsparteien in Kraft tritt, gilt das vorliegende Abkommen und seine Anhänge als dementsprechend abgeändert.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)