Artikel 22
Verbindliche Wortlaute
ZU URKUND dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll in deutscher, englischer, französischer, italienischer, russischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift unterschrieben, die bei der Regierung der Portugiesischen Republik hinterlegt wird.
GESCHEHEN zu Lissabon am siebzehnten Dezember neunzehnhundertvierundneunzig.
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2023
Gesetzesnummer
10007987
Dokumentnummer
NOR12090579
alte Dokumentnummer
N5199852328L
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