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Anlage Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.4.1998

Anlage

BEISPIELHAFTE UND NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE MÖGLICHER BEREICHE DER ZUSAMMENARBEIT NACH ARTIKEL 9

Entwicklung von Energieeffizienzprogrammen, einschließlich der Identifizierung von Energieeffizienzhemmnissen und -potentialen, und Entwicklung von Energiekennzeichen und Effizienznormen;

Beurteilung der Umweltauswirkungen des Energiekreislaufs;

Entwicklung von Wirtschafts-, Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen;

Technologietransfer, technische Hilfe und Gemeinschaftsunternehmen (Joint-ventures) im Bereich der Industrie vorbehaltlich internationaler Bestimmungen über Eigentumsrechte und anderer anwendbarer internationaler Übereinkünfte;

Forschung und Entwicklung;

Ausbildung, Weiterbildung, Information und Statistik;

Identifizierung und Beurteilung von Maßnahmen wie steuerliche und andere marktorientierte Instrumente, einschließlich handelsfähiger Lizenzen, um externen, insbesondere umweltbezogenen Kosten und Nutzen Rechnung zu tragen.

Analyse und Formulierung der Energiepolitik:

  1. Beurteilung von Energieeffizienzpotentialen;
  2. Analyse und Statistik der Energienachfrage;
  3. Entwicklung von Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen;
  4. Integrierte Ressourcenplanung und Demand-Side-Management;
  5. Umweltverträglichkeitsprüfung, einschließlich größerer Energieprojekte.
  1. Kraftwärmekopplung,
  2. Anlagenteile (Heizkessel, Turbinen, Generatoren usw.)
  3. Netzwerkintegration.
  1. Wärmedämmungsstandards, passive Solartechnologien und Lüftung;
  2. Raumheizungen und Klimaanlagen;
  3. hocheffiziente Brenner mit niedrigen Stickoxid-Emissionen;
  4. individuelle Heizkostenabrechnung und deren Technologie;
  5. Haushaltsgeräte und Beleuchtung.
  1. Fernwärmesysteme;
  2. effiziente Gasverteilungssysteme;
  3. Energiemanagementtechnologien;
  4. Partnerschaften von Städten oder anderen in Betracht kommenden Gebietskörperschaften;
  5. Energiemanagement in Städten und in öffentlichen Gebäuden;
  6. Abfallmanagement und Energienutzung aus Abfällen.
  1. Gemeinschaftsunternehmen (Joint-ventures);
  2. Energiekaskaden, Kraftwärmekopplung und Abwärmenutzung;
  3. Energiebilanzen.
  1. Leistungsnormen für Kraftfahrzeuge;
  2. Entwicklung effizienter Verkehrsinfrastrukturen.
  1. Bewußtseinsbildung;
  2. Datenbanken: Zugang, technische Daten, Informationssysteme;
  3. Verbreitung, Sammlung und Auswertung technischer Informationen;
  4. Verhaltensstudien.
  1. Austausch von Energiemanagern, Beamten, Ingenieuren und Studenten;
  2. Organisation internationaler Ausbildungskurse.
  1. Schaffung eines rechtlichen Rahmens;
  2. Drittfinanzierung;
  3. Gemeinschaftsunternehmen (Joint-ventures);
  4. Mitfinanzierung.

Schlagworte

Energiepotential, Wirtschaftsmaßnahme, Rechtsmaßnahme, Stromübertragung

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2023

Gesetzesnummer

10007987

Dokumentnummer

NOR12090580

alte Dokumentnummer

N5199852329L

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