Anlage
BEISPIELHAFTE UND NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE MÖGLICHER BEREICHE DER ZUSAMMENARBEIT NACH ARTIKEL 9
Entwicklung von Energieeffizienzprogrammen, einschließlich der Identifizierung von Energieeffizienzhemmnissen und -potentialen, und Entwicklung von Energiekennzeichen und Effizienznormen;
Beurteilung der Umweltauswirkungen des Energiekreislaufs;
Entwicklung von Wirtschafts-, Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen;
Technologietransfer, technische Hilfe und Gemeinschaftsunternehmen (Joint-ventures) im Bereich der Industrie vorbehaltlich internationaler Bestimmungen über Eigentumsrechte und anderer anwendbarer internationaler Übereinkünfte;
Forschung und Entwicklung;
Ausbildung, Weiterbildung, Information und Statistik;
Identifizierung und Beurteilung von Maßnahmen wie steuerliche und andere marktorientierte Instrumente, einschließlich handelsfähiger Lizenzen, um externen, insbesondere umweltbezogenen Kosten und Nutzen Rechnung zu tragen.
Analyse und Formulierung der Energiepolitik:
- – Beurteilung von Energieeffizienzpotentialen;
- – Analyse und Statistik der Energienachfrage;
- – Entwicklung von Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen;
- – Integrierte Ressourcenplanung und Demand-Side-Management;
- – Umweltverträglichkeitsprüfung, einschließlich größerer Energieprojekte.
- Bewertung wirtschaftlicher Instrumente zur Verbesserung von Energieeffizienz und Umweltzielen.
- Analyse der Energieeffizienz im Bereich Veredelung, Umwandlung, Beförderung und Verteilung von Kohlenwasserstoffen.
- Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Stromerzeugung und -übertragung:
- – Kraftwärmekopplung,
- – Anlagenteile (Heizkessel, Turbinen, Generatoren usw.)
- – Netzwerkintegration.
- Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich:
- – Wärmedämmungsstandards, passive Solartechnologien und Lüftung;
- – Raumheizungen und Klimaanlagen;
- – hocheffiziente Brenner mit niedrigen Stickoxid-Emissionen;
- – individuelle Heizkostenabrechnung und deren Technologie;
- – Haushaltsgeräte und Beleuchtung.
- Durch Gemeinden und Kommunen erbrachte Dienstleistungen:
- – Fernwärmesysteme;
- – effiziente Gasverteilungssysteme;
- – Energiemanagementtechnologien;
- – Partnerschaften von Städten oder anderen in Betracht kommenden Gebietskörperschaften;
- – Energiemanagement in Städten und in öffentlichen Gebäuden;
- – Abfallmanagement und Energienutzung aus Abfällen.
- Verbesserung der Energieeffizienz in der Industrie:
- – Gemeinschaftsunternehmen (Joint-ventures);
- – Energiekaskaden, Kraftwärmekopplung und Abwärmenutzung;
- – Energiebilanzen.
- Verbesserung der Energieeffizienz im Verkehrsbereich:
- – Leistungsnormen für Kraftfahrzeuge;
- – Entwicklung effizienter Verkehrsinfrastrukturen.
- Information:
- – Bewußtseinsbildung;
- – Datenbanken: Zugang, technische Daten, Informationssysteme;
- – Verbreitung, Sammlung und Auswertung technischer Informationen;
- – Verhaltensstudien.
- Ausbildung und Weiterbildung:
- – Austausch von Energiemanagern, Beamten, Ingenieuren und Studenten;
- – Organisation internationaler Ausbildungskurse.
- Finanzierung:
- – Schaffung eines rechtlichen Rahmens;
- – Drittfinanzierung;
- – Gemeinschaftsunternehmen (Joint-ventures);
- – Mitfinanzierung.
Schlagworte
Energiepotential, Wirtschaftsmaßnahme, Rechtsmaßnahme, Stromübertragung
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2023
Gesetzesnummer
10007987
Dokumentnummer
NOR12090580
alte Dokumentnummer
N5199852329L
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