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Artikel 22 Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.4.1998

Artikel 22

Verbindliche Wortlaute

ZU URKUND dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll in deutscher, englischer, französischer, italienischer, russischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift unterschrieben, die bei der Regierung der Portugiesischen Republik hinterlegt wird.

GESCHEHEN zu Lissabon am siebzehnten Dezember neunzehnhundertvierundneunzig.

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2023

Gesetzesnummer

10007987

Dokumentnummer

NOR12090579

alte Dokumentnummer

N5199852328L

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