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Artikel 1 VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Bundeshöchstzahl 1996 gesetzwidrig war

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.7.1997

Artikel 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. März 1997, V 114/96, dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestellt am 25. März 1997, ausgesprochen, daß die Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1996, BGBl. Nr. 763/1995, gesetzwidrig war und diese Verordnung auch auf beim Verwaltungsgerichtshof anhängige sowie vom Verfassungsgerichtshof an diesen zur Entscheidung abzutretende Fälle nicht mehr anzuwenden ist.

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2023

Gesetzesnummer

10001517

Dokumentnummer

NOR12016632

alte Dokumentnummer

N1199763849J

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