KAPITEL I
ZWECK, AUFGABEN, MITGLIEDSCHAFT UND AUFBAU
Artikel 1
Artikel 1
Zweck
Zweck der Bank ist es, zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und zum sozialen Fortschritt jedes einzelnen regionalen Mitglieds und der Gesamtheit aller regionalen Mitglieder beizutragen.
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