Artikel 1
In den Bahnhöfen Innsbruck Hauptbahnhof und Arnoldstein sind Dienststellen der FS errichtet, die folgende Teile des Anschluß- und Übergangsdienstes der FS durchführen:
- 1. Im Bahnhof Innsbruck Hauptbahnhof:
- die technische Untersuchung, die Bezettelung und Aufschreibung der Wagen und Lademittel sowie verwaltungs- und abrechnungsmäßige Aufgaben betreffend die durchlaufenden Gütertransporte;
- 2. Im Bahnhof Arnoldstein:
- die technische Untersuchung in der Fahrtrichtung Nord-Süd, sowie Aufgaben der verwaltungsmäßigen Abrechnung betreffend die durchlaufenden Gütertransporte.
Schlagworte
Anschlußdienst, verwaltungsmäßig
Zuletzt aktualisiert am
05.04.2022
Gesetzesnummer
10012054
Dokumentnummer
NOR12152664
alte Dokumentnummer
N9199114311J
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