ABSCHNITT 6
Rechtsstellung, Immunitäten und Vorrechte
Artikel 18
Das Zentrum besitzt volle internationale Rechtspersönlichkeit. Es besitzt unter anderem die Fähigkeit
- a) Verträge zu schließen,
- b) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und darüber zu verfügen,
- c) vor Gericht zu klagen und beklagt zu werden.
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2019
Gesetzesnummer
10006286
Dokumentnummer
NOR40005569
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