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ARTIKEL 16 Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2014

ARTIKEL 16

Dienstleistungen

Die Vertragsparteien nehmen eine kohärenten Dialog vor allem mit dem Ziel auf, Informationen über ihr Regulierungsumfeld auszutauschen, den Zugang zu ihren Märkten zu erleichtern, den Zugang zu Kapital und Technologie zu verbessern und den Handel zwischen den beiden Regionen und auf Drittlandsmärkten mit Dienstleistungen zu fördern.

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