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Artikel 135 Weltpostverein – Allgemeine Verfahrensordnung (Bukarest 2004)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2006

Artikel 135

Inkrafttreten und Geltungsdauer der Allgemeinen Verfahrensordnung

Die vorliegende Allgemeine Verfahrenordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer diese Allgemeine Verfahrensordnung in einer Ausfertigung unterzeichnet, die beim Generaldirektor des Internationalen Büros hinterlegt wird. Je eine Abschrift davon wird den einzelnen Vertragspartnern durch das Internationale Büro des Weltpostvereins übermittelt.

Geschehen zu Bukarest, am 5. Oktober 2004

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2020

Gesetzesnummer

20006771

Dokumentnummer

NOR40117629

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