Artikel 134
Vorschläge zu den Übereinkommen mit der Organisation der Vereinten Nationen
Die Annahmebedingungen laut Artikel 133 gelten ebenso für Vorschläge, die auf eine Abänderung der Übereinkommen zwischen dem Weltpostverein und der Organisation der Vereinten Nationen abzielen, insoweit die betreffenden Übereinkommen nicht selbst etwas darüber aussagen, unter welchen Bedingungen ihre Bestimmungen abgeändert werden können.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2020
Gesetzesnummer
20006771
Dokumentnummer
NOR40117628
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