Artikel 135
Inkrafttreten und Geltungsdauer der Allgemeinen Verfahrensordnung
Die vorliegende Allgemeine Verfahrenordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer diese Allgemeine Verfahrensordnung in einer Ausfertigung unterzeichnet, die beim Generaldirektor des Internationalen Büros hinterlegt wird. Je eine Abschrift davon wird den einzelnen Vertragspartnern durch das Internationale Büro des Weltpostvereins übermittelt.
Geschehen zu Bukarest, am 5. Oktober 2004
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2020
Gesetzesnummer
20006771
Dokumentnummer
NOR40117629
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