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Anlage8 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1992

ANHANG VIII

Anlage8

AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD

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HS-Warennummer Warenbezeichnung Land

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72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Österreich

Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Finnland

Stahl Schweden

Liechtenstein

Schweiz

ex 72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Norwegen

Stahl, ausgenommen Abfallblöcke

ex Kapitel 72-73 Waren, die unter das Abkommen Schweden

zwischen Schweden und der

Montanunion fallen und die

offensichtlich zur Herstellung

neuen Materials verwendet werden

oder deren diesbezügliche

Verwendung wahrscheinlich ist

74.03 Kupfer, raffiniert, und

Kupferlegierungen, unverarbeitet:

ex 74.03 Ingots oder ähnliche Rohblöcke aus Österreich

wiedereingeschmolzenem Kupfer

und Kupferabfälle

74.04 Abfälle und Schrott, aus Kupfer Österreich

76.02 Abfälle und Schrott, aus Aluminium Österreich

89.08 Schiffe und andere schwimmende Finnland

Konstruktionen, zum Abwracken

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