Erhebungsunterlagen
§ 6.
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017
Gesetzesnummer
20003582
Dokumentnummer
NOR40055807
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