vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Stipendienstiftungs-Gesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.12.2005

§ 2

Aufgabe der Stipendienstiftung ist die Gewährung von Ausbildungsstipendien für alle Bereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Neben der fachlichen Ausbildung sollen die Stipendiaten auch eine entsprechende Information über Österreich erhalten und so als „Botschafter der Versöhnung“ in ihren Heimatländern wirken.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte